Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters FeriDe GmbH.
Allgemeine GeschäftsbedingungenBevor Sie eine Leistung aus dem Programm der FeriDe GmbH buchen, empfehlen wir, dass Sie sich einen Moment Zeit nehmen unsere Geschäftsbedingungen zu lesen. Wir möchten das Sie einen wundervollen Urlaub mit uns verbringen und haben vor Ihrer Anreise alles für Sie organisiert. Zu einer angenehmen Reise gehören aber natürlich auch klare Regeln, die den Zahlungsablauf und die Modalitäten bei einem möglichen Nichtantritt der Reise festlegen. Diese Regeln entsprechen dem deutschen Reiserecht und sind in unseren Reiseund Zahlungsbedingungen niedergelegt. Sie müssen sie unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei einigen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht (z.B. Konzertkarten oder Vollcharter eines Segelbootes). Diese sind bei der Beschreibung der entsprechenden Leistung gesondert aufgeführt. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub mit FeriDe1. Abschluss des ReisevertragesSämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend dargestellten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen - schriftlich, telefonisch, per e-mail oder über die Homepage www.feride.de aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1.1. Die Anmeldung kann über unsere Vertriebspartner aus unserem FeriDe Partner Programm oder direkt bei der FeriDe erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch die Übersendung an Ihre Buchungsstelle bzw. an Sie.
1.2. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d. h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
1.3. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
1.4. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder im gebuchten Objekt für Sie hinterlegen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.2. Bezahlung 2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 10 % vom Rechnungsbetrag bzw. mindestens 50,– € pro Buchung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir Lastschriftverfahren anbieten und Sie Ihr Einverständnis dazu erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. Ihre Reise ist gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. (Ein Sicherungsschein wird nur bei Pauschalen mit mehr als 2 Leistungsbestandteilen ausgestellt. Bei der Buchung eines Hotels tritt die FeriDe im Sinne des BGB als Vermittler auf)
2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, Buchungshotline: 01805 - 337433 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.3. Leistungen, Preise 3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage www.feride.de bzw.. in unserem Prospekt, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Terminen.
3.3. Sonderfahrtausweise gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht, gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.
3.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
3.5. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person.
3.6. Kinderermäßigung: Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen. 3.7. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reservierungszentrale.4. Leistungs- und Preisänderungen4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafengebühren in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche anzubieten. Sie haben die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei der FeriDe GmbH.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.
5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50,– € pro Reiseteilnehmer 29 Tage - 15 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises 14 Tage - 8 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises 7 Tage - 2 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises Ab 1 Tag vor Reiseantritt: 95% des Reisepreises Bei einigen Programmen wie z.B. Eintrittskarten oder Ferienwohnungen können andere Bedingungen gelten. Diese entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der Reiseleistungen.
5.4. Wir bitten Sie, Änderungswünsche nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Vorgangsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Zustiegsbahnhöfe vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,– € je Person, bei Ferienwohnungen bis 45 Tage vor Reiseantritt 25,– € je Wohnung. Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich.
5.5. Eine Änderung der Reiseteilnehmer ist bei der FeriDe anzumelden. Für die hieraus resultierenden Aufwände wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,– € pro Vorgang erhoben.
5.6. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen. 5.7. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der FeriDe GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von Ihr geforderte Pauschale.6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter6.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Bereits für diese Reise geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
6.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.7. Höhere Gewalt7.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651 BGB kündigen. www.feride.de Einfach online buchen!8. Gewährleistung 8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
8.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Auf jeden Fall ist unsere Servicezentrale zu verständigen.9. Haftung, Verjährung9.1. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet der entsprechende Leistungsträger.
9.2. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
9.3. Diese Ansprüche verjähren 2 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, es sei denn, sie beruhen auf einem von uns zu vertretenden anfänglichen Unvermögen. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.10. Allgemeine Bestimmungen10.1. Alle Angaben in unseren Prospekten oder auf der Homepage www.feride.de werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
10.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 10.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
10.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Reiseveranstalter: FeriDe GmbH Dom-Pedro-Straße 6 80637 München Stand: Februar 2008
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