Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Club Med.
Reisebedingungen - Dertour
Winterspass in Europa - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige
abweichende Angaben beim einzelnen
Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammen
gestellt (z. B. Ferienwohnung und
Ausflug), so sind die Stornogebühren dafür
einzeln zu ermitteln und anschließend zu
addieren.
18.1 Ferienhotels, Festtagspauschalen,
Young Travel Wintercamps,
Sportpakete und -kurse, Busreisen
und Ausflüge
bis 30. Tag vor Reisebeginn
20% des Reisepreises;
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
25% des Reisepreises;
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30% des Reisepreises;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
50% des Reisepreises;
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn
65% des Reisepreises;
ab 2. Tag vor Reisebeginn
80% des Reisepreises.
18.2 Ferienwohnungen
bis 45. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt)
eine Bearbeitungsgebühr von 20% des
Miet- bzw. Reisepreises pro Wohneinheit;
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt)
50% des Miet- bzw. Reisepreises
pro Wohneinheit;
ab 34. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt)
80% des Miet- bzw. Reisepreises pro
Wohneinheit.
18.3 RIT-Fahrausweise
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 35%;
7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.4 Schnee-Express
bis 15. Tag vor Reisebeginn
20% des Reisepreises;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
50% des Reisepreises;
ab 6. bis 2. Tag vor Reisebeginn
80% des Reisepreises;
ab 1. Tag 100% des Reisepreises.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Städtereisen Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte
lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei
anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos möglich,
sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die
Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb
nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen
für diese Reise so gering ist, dass
die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde, es sei
denn, wir haben die dazu führenden Gründe
zu vertreten. Wird die Reise aus diesem
Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die
im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten und
die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z. B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Bei Einzelbuchungen und Flügen
mit Air Berlin und LTU
Bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% des
Reisepreises;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65% des
Reisepreises;
2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Nur bei Flügen mit Air Berlin oder LTU:
Am Tag des Reisebeginns 100% des
Reisepreises.
18.2 Linienflüge
(ausgenommen Frühbuchertarife, Air Berlin
und LTU)
Bis 22. Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro
Person;
ab 21. Tag vor Reisebeginn EUR 150 pro
Person oder nach erfolgter Ticketausstellung
EUR 150 pro Person
18.3 Linienflüge zum Frühbuchertarif 42
Bis 43 Tage vor Reisebeginn EUR 75 pro
Person;
ab 42. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter
Ticketausstellung 100% des Reisepreises
18.4 Linienflüge zum Frühbuchertarif 28
Bis 29 Tage vor Reisebeginn EUR 75 pro
Person;
ab 28. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter
Ticketausstellung 100% des Reisepreises
18.5 RIT-Fahrausweise
Bis 22. Tag vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises;
21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 35% des
Reisepreises;
7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50% des
Reisepreises;
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.6 Nur für Gruppenprogramme
Es gelten besondere Stornobedingungen
für Gruppen ab 20 Personen. Bitte fragen
Sie Ihr Reisebüro.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
USA, Kanada - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Flüge
Ausschließlich für im Katalog ausgeschriebene
Linien- und Charterflüge, die ohne
weitere Leistungen allein buchbar sind
(Angaben für Personen ab 2 Jahren,
Werktage = Montag bis Freitag):
ab Ausstellungstag der Flugdokumente,
spätestens jedoch ab 21 Werktage vor
Reiseantritt EUR 50 bis EUR 250, je nach
Fluggesellschaft und Tarif, wenn nicht
anders in den Flugtabellen ausgewiesen.
18.2 Anschlussarrangement
a) Flugpauschalreisen einschließlich Bausteinflüge
(Linie/Charter), die nur in Verbindung
mit einem Landprogramm buchbar
sind, Busreisen, Autotouren, Hotels, Stadtrundfahrten,
City Pässe, Eintrittskarten,
Transfers, Ausflüge, Ferienwohnungen,
Tickets für Walt Disney World¨ Resort, Flüge
mit Scenic Airlines, Papillon Grand Canyon
Helicopters, Helikopterflüge auf Hawaii
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des
Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des
Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des
Reisepreises;
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des
Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises.
b) Campmobile und Motorräder pro Fahrzeug
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20% des
Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des
Reisepreises;
vom 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% des
Reisepreises;
vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des
Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises.
Zusätzlich zu diesen Gebühren werden
EUR 26 für das ’Service-Paket’ erhoben.
c) Mietwagen
bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) erheben
wir EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe
des Fahrzeuges, auch nicht bei Reiseabbruch
durch Krankheit.
d) Yukon Angebote
bis 45. Tage vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 44. bis 30.Tag vor Reiseantritt 60% des
Reisepreises;
ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 90% des
Reisepreises.
e) Schiffsreisen
Royal Caribbean Cruise Line/Celebrity Cruises
bis zum 50. Tag vor Einschiffungsdatum 5%
des Reisepreises; vom 49. bis 25. Tag 25%
des Reisepreises; vom 24. bis 15. Tag 50%
des Reisepreises; vom 14. bis 2.Tag 75%
des Reisepreises; ab 1.Tag vor Einschiffungsdatum
100% des Reisepreises.
Norwegian Cruise Line
bis zum 60. Tag vor Einschiffungsdatum
EUR 100 pro Person; vom 59. bis 30. Tag 10%
des Reisepreises (mind. EUR 100);
vom 29. bis 22. Tag 25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag 50% des Reisepreises;
ab dem 14. Tag 75% des Reisepreises.
f) Spezielle Stornierungsgebühren
Bitte beachten Sie auch die speziellen, von
den o.g. Angaben abweichenden Stornierungsgebühren
bei: Musicals am Broadway,
Metropolitan Opera, diverse Ferienwohnungen
in Florida, Discovery Cove, Boote,
Ranches, Lodges, Hochzeitspakete Las Vegas,
Miami und Maui, Show-Tickets/-Reservierungen
Las Vegas, diverse Ausflüge auf
Hawaii, Astronaut Training Experience/
Kennedy Space Center, Skiangebote USA
und Kanada
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Asien, China - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen ab 2 Jahre. Werktage
= Montag bis Freitag).
Ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente,
spätestens jedoch ab 21Werktage vor
Reiseantritt EUR 77 bis EUR 160, je nach
Fluggesellschaft und Tarif, wenn nicht anders
in den Flugtabellen ausgewiesen.
18.2 Flugpauschalreisen
(einschließlich Flüge, Linie und Charter,
die nur in Verbindung mit einem
Landprogramm buchbar sind), Hotels,
Rundreisen, Mietwagen Thailand und
Malaysia
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des
Reisepreises;
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des
Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises.
18.3 Superstar Virgo, Banyan Tree
Bintan, Raffles Hotel Singapur,
alle Resorts in Goa, ’Young & Free’
Thailand, Fahrradtouren, Road to
Mandalay
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab 21. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
18.4 Deccan Odyssey
bis 65 Tage vor Reiseantritt 5% des Reisepreises;
vom 64. bis 35. Tag vor Reiseantritt 20%
des Reisepreises;
vom 34. bis 20. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab 19. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 100% des Reisepreises.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Mexico, Lateinamerika - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ausschließlich für Flüge
Ausschließlich für im Katalog ausgeschriebene
Linien- und Charterflüge, die ohne
weitere Leistungen allein buchbar sind
(Angaben für Personen ab 2 Jahren, Werktage
= Montag bis Freitag):
ab Ausstellungstag der Flugdokumente,
spätestens jedoch ab 21 Werktage vor Reiseantritt,
EUR 50 bis 250, je nach Fluggesellschaft
und Tarif, wenn nicht abweichend
in den Flugtabellen ausgewiesen.
18.2 Flugpauschalreisen, Busreisen,
Erlebnisreisen, Mietwagenreisen,
Buspass, Autotouren, Hotels und
Resorts sowie Transfers und Ausflüge
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65%
des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80%
des Reisepreises.
18.3 Kreuzfahrten, Feiertagsarrangements
und Sonderreisen
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%
des Reisepreises;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
18.4 Mietwagen
bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) EUR 26
pro Mietwagen-Gutschein.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005).
Spanien, Madeira, Malta, Zypern - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige
abweichende Angaben beim einzelnen
Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ferienhotels, Autotouren,
Ausflüge, Eintrittskarten,
Kreuzfahrten und Transfers
bis 30. Tag vor Reisebeginn
20% des Reisepreises;
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
25% des Reisepreises;
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30% des Reisepreises;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
50% des Reisepreises;
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn
65% des Reisepreises;
ab 2. Tag vor Reisebeginn
80% des Reisepreises.
18.2 Mietwagen
bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn)
EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein, am Tag
des Reiseantritts (Mietbeginn) 100% des
gesamten Mietpreises. Keine Erstattung
bei späterer Übernahme, bzw. vorzeitiger
Rückgabe des Mietwagens.
18.3 Ferienwohnungen
bis 45. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt)
eine Bearbeitungsgebühr von 20% des
Miet- bzw. Reisepreises pro Wohneinheit ;
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn (Reiseantritt)
50% des Miet- bzw. Reisepreises
pro Wohneinheit; ab 34. Tag vor Mietbeginn
(Reiseantritt) 80% des Miet- bzw.
Reisepreises pro Wohneinheit .
18.4 Linienflüge
bis 22. Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro
Person, ab 21. Tag vor Reisebeginn oder
nach erfolgter Ticketausstellung EUR 150
pro Person.
Zum Frühbuchertarif 28 (W759) bis
29 Tage vor Reisebeginn EUR 75 pro Person,
ab dem 28. Tag vor Reisebeginn oder
nach erfolgter Ticketausstellung 100% des
Reisepreises.
18.5 Charterflüge
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%,
29. bis 7. Tag 60%, ab 6. Tag 80%.
18.6 Flüge mit Air Berlin und
LTU (Y702)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%,
21. bis 15. Tag 30%, 14. bis 7. Tag 50%,
6. bis 3. Tag 65%, ab 2. Tag 80%,
am Tag des Reiseantritts 100%.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Kreuzfahrten - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der
Nachweis unbenommen, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder der Reiseteilnehmer vorgenommen
werden, so entstehen uns in der
Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher
die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie
sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen
Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen,
geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben! Bitte beachten
Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen
mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so sind die
Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln
und anschließend zu addieren.
Bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30%
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 14. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
19. Hilfeleistung, Bergung,
Frachtbeförderung
DERTOUR ist berechtigt, mit dem eingesetzten
Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten,
Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie
Fracht jeder Art zu befördern.Alle derartigen
Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder
nicht, gelten als Bestand der Kreuzfahrt und
führen nicht zu Ansprüchen des Kunden.
20. Gepäck
Ihr Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände
enthalten. Insbesondere wird
dem Reisenden nicht gestattet, Waffen
oder andere gefährlichen Gegenstände,
Rauschmittel sowie für den Verbrauch
während der Reise bestimmte alkoholische
Getränke an Bord zu nehmen.
Vielen Dank!
Für die freundliche Unterstützung mit Bildmaterial
möchten wir uns herzlich bedanken
bei: Oficina Epa–ola de Turismo -
Spanisches Fremdenverkehrsamt in Frankfurt/
M, Fremdenverkehrsamt Malta in
Frankfurt/M., Griechische Zentrale für
Fremdenverkehr in Frankfurt/M., Informationsabteilung
des Türkischen Generalkonsulats
in Frankfurt/M., Maison de la France
in Frankfurt/M., Staatliches italienisches
Fremdenverkehrsamt E.N.I.T. in Frankfurt/M.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Wellnesswelten - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls
dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch uns zustande. Sie erhalten von uns eine
schriftliche Bestätigung. Sofern Sie nicht bereits
bei Anmeldung in Ihrer Buchungsstelle
einen Computerausdruck erhalten, senden
wir die Bestätigung schnellstmöglich an Ihre
Buchungsstelle. Dort steht sie zu Ihrer Verfügung.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot vor, an das wir für die Dauer
von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn Sie uns innerhalb
dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls
liegt kein Reisevertrag zwischen
Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise
nicht länger als 24 Stunden, schließt sie
keine Übernachtung ein und übersteigt der
Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsschein verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B.
für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht
und vollständig ein und zahlen Sie auch
nach Mahnung nicht, können wir den
Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 18
aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend.Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.Tritt eine Ersatzperson
in den Vertrag ein, so haften Sie mit
dieser zusammen als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu
setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so können wir für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von Ihnen und uns je zur Hälfte
zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden
und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Hotels,Wellness und Autotouren
bis 30. Tag vor Reisebeginn
20% des Reisepreises;
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
25% des Reisepreises;
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30% des Reisepreises;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
50% des Reisepreises;
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn
65% des Reisepreises;
ab 2. Tag vor Reisebeginn
80% des Reisepreises.
18.2 RIT Fahrausweise
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 8. Tag vor Reisebeginn 35%;
7. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80% des
Reisepreises.
18.3 Flüge mit Air Berlin, LTU und
Niki
bis 22. Tag vor Reisebeginn
25 % des Reisepreises;
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30 % des Reisepreises;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
50 % des Reisepreises;
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn
65 % des Reisepreises;
ab 2. Tag vor Reisebeginn
80 % des Reisepreises;
am Tag des Reiseantritts
100% des Reisespreises.
18.4 Linienflüge mit LH zum
Frühbuchertarif 28 (W759)
bis 29 Tage vor Reisebeginn
EUR 75 pro Person;
ab dem 28. Tag vor Reisebeginn oder nach
erfolgter Ticketausstellung 100% des
Reisepreises
18.5 Mietwagen
bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn)
EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein,
am Tag des Reiseantritts (Mietbeginn)
100% des gesamten Mietpreises.
Keine Erstattung bei späterer Übernahme,
bzw. vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Afrika - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so
sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen über 2 Jahre,
Werktage = Montag bis Freitag)
a) Flüge mit Condor und LTU bis 2 Werktage
vor Reiseantritt EUR 77, ab dem Werktag
vor Reiseantritt 50% des Flugpreises.
b) Alle anderen Flüge ab Ausstellungsdatum
der Flugdokumente, spätestens jedoch ab
21 Werktage vor Reiseantritt, EUR 77 bis
EUR 142 pro Person, je nach Fluggesellschaft
und Tarif, wenn nicht anders in der
Flugpreisliste ausgewiesen.
c) Zum Frühbuchertarif LH/SA oder BA: bis
61 Tage vor Reiseantritt und vor Ticketausstellung
EUR 77 pro Person, ab dem 60.Tag
vor Reiseantritt oder nach erfolgter Ticketausstellung
100%.
18.2. Flugpauschalreisen (einschließlich
Flüge, Linie und Charter, die nur in
Verbindung mit einem Landprogramm
buchbar sind), Hotels und Rundreisen
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt
25% des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt
30% des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
50% des Reisepreises;
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt
65% des Reisepreises;
ab 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
18.3 Game-Reserves/Lodges,
National Parks, Flug-Safaris, Safaris,
Rovos Rail, Grande Roche, Shongololo,
SŽrŽnitŽ Wellness Center
bis 45. Tag vor Reisebeginn
15% des Reisepreises;
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn
25 % des Reisepreises;
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
50% des Reisepreises;
ab 21. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.4 Free & Easy Hotelpass
Bei Rücktritt von der Buchung erheben wir in
jedem Fall EUR 60 pro gebuchte Free & Easy
Kategorie.
18.5 Mietwagen
Bei Rücktritt von der Buchung erheben wir in
jedem Fall EUR 26 pro Mietwagengutschein.
18.6 Campmobile
bis 45 Tage vor Reiseantritt
15% des Reisepreises;
vom 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt
20% des Reisepreises;
vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt
30% des Reisepreises;
vom 21. bis 8 Tag vor Reiseantritt
50% des Reisepreises;
vom 7. bis 3. Tag vor Reiseantritt
60% des Reisepreises;
ab dem 2.Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Golfurlaub - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Linienflüge
(Angaben für Personen ab 2 Jahre.)
bis 22.Tag vor Reisebeginn EUR 75 p. Person;
ab 21.Tag vor Reisebeginn EUR 150 p. Person
oder
nach erfolgter Ticketausstellung EUR 150
pro Person.
18.2 Flüge mit Air Berlin und LTU
(aktuelle Tagespreise)
bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%:
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80%;
am Tag des Reisebeginns 100%
des Reisepreises.
18.3 Linienflüge zum Frühbuchertarif 42
bis 43.Tag vor Reisebeginn EUR 75 p. Person.
ab 42. Tag vor Reisebeginn 100% des
Reisepreises.
oder nach erfolgter Ticketausstellung
100% des Reisepreises.
18.4 Charterflüge
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%;
ab 6. Tag vor Reisebeginn 80%
des Reisepreises.
18.5 Landprogramme
Hotels, Aktivprogramme, Rundreisen,
Ausflüge, Transfers, Sonderleistungen
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80%
des Reisepreises.
18.6 Mietwagen
bis 1 Tag vor Reisebeginn (Mietbeginn)
EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein.
Keine Erstattung bei späterer Übernahme
bzw. vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs.
18.7 Golfleistungen
bis 45. Tag vor Leistungsbeginn 20%;
44. bis 35. Tag vor Leistungsbeginn 50%;
ab 34. Tag vor Leistungsbeginn 100%
des Reisepreises.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Karibik, Bahamas, Bermuda - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt.Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ausschließlich für im Katalog
ausgeschriebene Linien- und Charterflüge,
die ohne weitere Leistungen allein
buchbar sind (Angaben für Personen
ab 2 Jahre.Werktage = Montag bis Freitag):
ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente,
spätestens jedoch ab 21 Werktage vor
Reiseantritt EUR 50 bis EUR 250, je nach
Fluggesellschaft und Tarif, wenn nicht abweichend
in den Flugtabellen ausgewiesen.
18.2 Flugpauschalreisen einschließlich
Bausteinflüge (Linie und Charter),
die nur in Verbindung mit einem Landprogramm
buchbar sind, Busreisen,
Autotouren, sowie Hotels und individuelle
Erlebnisbausteine
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65%
des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80%
des Reisepreises.
18.3 Schiffsreisen
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
Die gleichen Bedingungen gelten auch für
Flugpauschalreisen mit einer Kreuzfahrt.
18.4 Mietwagen, Fähren, und
Transfers
Bei Rücktritt von der Buchung bis 1 Tag vor
Reiseantritt (Mietbeginn) oder bei der Erstattung
nicht voll ausgenutzter Transferbzw.
Fährgutscheine erheben wir EUR 26 pro
Leistung. Keine Erstattung bei vorzeitiger
Rückgabe des Fahrzeuges.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Indischer Ozean - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen ab 2 Jahre. Werktage
= Montag bis Freitag):
a) Flüge mit LTU und Martinair
bis 2 Werktage vor Reiseantritt EUR 77, ab
dem Werktag vor Reiseantritt 50% des
Flugpreises
b) Alle anderen Flüge
ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente,
spätestens jedoch ab 21Werktage vor
Reiseantritt EUR 50 bis EUR 250, je nach
Fluggesellschaft und Tarif, wenn nicht anders
in den Flugtabellen ausgewiesen.
18.2 Flugpauschalreisen, Busreisen,
Erlebnisreisen, Mietwagenreisen,
Buspass, Autotouren, Hotels und
Resorts, Transfers, Ausflüge und
Bausteinflüge
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des
Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des
Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des
Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des
Reisepreises;
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65% des
Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises.
18.3 Kreuzfahrten, Feiertagsarrangements
und Sonderreisen
bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des
Reisepreises;
vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab 29. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
18.4 Mietwagen
bis 1 Tag vor Reiseantritt (Mietbeginn) EUR 26
pro Mietwagen-Gutschein.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Vorderer Orient - Winter 2005/2006
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote in jedem DER-,
DERPART- und Atlas-Reisebüro, in jeder
ADAC-Geschäftsstelle und in jeder DERTOURAgentur
buchen.
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie
erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie
für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen,
wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen haben. Der Vertrag
kommt mit der Annahme durch uns zustande.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.
Sofern Sie nicht bereits bei Anmeldung
in Ihrer Buchungsstelle einen Computerausdruck
erhalten, senden wir die Bestätigung
schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle. Dort
steht sie zu Ihrer Verfügung.Weicht der Inhalt
unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an
das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie
uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme
erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag
zwischen Ihnen und uns vor.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen
gilt für die Fälligkeit von Zahlungen folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis
EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Den Restreisepreis bezahlen
Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung
immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können sich für einzelne Leistungen (z. B. für
einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und
vollständig ein und zahlen Sie auch nach
Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag
kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend
machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so
darf der Vermieter vor Ort für die von Ihnen
zu zahlenden Nebenkosten und eventuell
entstehenden Schäden eine angemessene
Kaution verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen im Katalog sowie
aus den entsprechenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen
Angaben sind für uns bindend. Wir
behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss
eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die wir Sie vor der Buchung Ihrer
Reise selbstverständlich informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die
nach Vertragsschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit
die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis
setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen
Erhöhung können wir vom Reisenden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze
des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom
Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wir Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem
sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten
Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und
unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und möglichen anderweitigen Verwendung
pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des
Reise-termins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe
berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten.
Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen
berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 26.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten
ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person
des Reisenden widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in
den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Die Erstattung der von uns
lediglich vermittelten Original-Gutscheine
(z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den
Ziffern 5.1 und 18. unter ’Rücktritt’ bzw.
’Rücktrittspauschale’ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangen,
einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen
wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt
der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns
deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so
gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung
der Reise entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise,
bedeuten würde, es sei denn, wir haben
die dazu führenden Gründe zu vertreten.
Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt,
so erhalten Sie den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand
pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet,
sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in
den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziff. 3
vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben, jedoch
nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder
anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen
abgegeben worden oder Ihren
Reiseunterlagen beigefügt sind;
- die ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Erfüllungsgehilfen
Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es - unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb
sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu
tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst
an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen
Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern
die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf
einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen
Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus
Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlich schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt
am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall
die im Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer,
das Reiseziel, die Reisedaten
und die oben genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil
des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel der Reise beruht auf einem Umstand,
den wir nicht zu vertreten haben.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-,Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle
Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für
Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, auch wenn Sie uns mit
der Besorgung beauftragt haben, es sei denn,
dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch unsere schuldhafte
Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist
die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes
in Verbindung mit den Internationalen
Abkommen von Warschau, Den Haag,
Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden
Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen
die Stellung eines vertraglichen
Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise uns gegenüber geltend
machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn
Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen
Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich
geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte
Reisepreis und notwendige Aufwendungen
für die Rückreise erstattet werden
(ß 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-
Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.
Der Sicherungsschein, der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten
Anspruch gegen den Versicherer verbrieft,
wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen
ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) enthalten. Wenn
Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE
Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit
Notruf-Service rund um die Uhr. Die Prämie
ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag
wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, sowie für Personen, die
nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Frankfurt am Main.
16. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns
zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung
stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten
nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie
mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Ausschließlich für im Katalog ausgeschriebene
Linien- und Charterflüge,
die ohne weitere Leistungen alleine
buchbar sind
(Angaben für Personen ab 2 Jahre. Werktage
= Montag bis Freitag).
ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente,
spätestens jedoch ab 21 Werktage vor
Reiseantritt EUR 50 bis EUR 250, je nach
Fluggesellschaft und Tarif, wenn nicht anders
in den Flugtabellen ausgewiesen.
18.2 Flugpauschalreisen (einschließlich
Flüge, Linie und Charter, die nur in
Verbindung mit einem Landprogramm
buchbar sind), Hotels, Rundreisen
(Ausnahmen siehe Punkt 18.3.)
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises;
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
des Reisepreises;
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des
Reisepreises;
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 65% des
Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80% des
Reisepreises.
18.3 Charterflüge
bis 30.Tag vor Reisebeginn 20%
29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 80%
des Reisepreises.
18.4 Rundreisen Oman, Musandam,
Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten,
Al Maha Resort, Kreuzfahrten
bis 45 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises;
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25%
des Reisepreises;
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
des Reisepreises;
ab 21. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt
der Reise 80% des Reisepreises.
18.5 Visabesorgung
Stornierung, wenn das Visum bereits beantragt
wurde 100% des Visumpreises.
18.6 Mietwagen
Bei Rücktritt von der Buchung erheben wir
in jedem Fall EUR 26 pro Gutschein.
18.7 Gruppen
Für Gruppenbuchungen können gesonderte
Vereinbarungen gelten.Werden keine Sondervereinbarungen
getroffen, gilt die Regelung
gem. Ziffer 18.3.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Nordische Länder - Winter 2005/2006
Reisebedingungen (Auszug)
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die
Fälligkeit von Zahlungen folgendes: Zahlungen auf
den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als
24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte
20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Den Restreisepreis bezahlen Sie bitte bis 28 Tage vor
Reiseantritt. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach
Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können
sich für einzelne Leistungen (z. B. für einige Flugsondertarife)
frühere Fälligkeiten ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende
Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig
ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können
wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der
Vermieter vor Ort für die von Ihnen zu zahlenden
Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine
angemessene Kaution verlangen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
(z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des
Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir
Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
uns gegenüber erhöht, können wir den
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber
geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und
möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte
Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits.Wir müssen Ihnen daher die Kosten
in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei
anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26.
7. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering
ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die
dazu führenden Gründe zu vertreten.Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal
in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem
evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es
- unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht -
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden
Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter
im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte
direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen
ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlichen schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt am Main.
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag
genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten
und die obengenannte Durchwahl an.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation
bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt
worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von
Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns
gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die
Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des
Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass
Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der
gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für
die Rückreise erstattet werden (ß 651 k BGB). Dementsprechend
haben wir dieses Insolvenzrisiko beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS)
abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch
gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens
mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten
Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt
von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung.
Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden
Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die
Uhr. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird
erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1) Beachten Sie bitte unbedingt etwaige
abweichende Angaben beim einzelnen Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders
angegeben! Bitte beachten Sie außerdem: Haben
Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren
dafür einzeln zu ermitteln und anschließend
zu addieren.
18.1 Linienflüge (Angaben für Pers. über 2 Jahre).
bis 22. Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro Person;
ab 21.Tag vor Reisebeginn EUR 150 pro Person oder
nach erfolgter Ticketausstellung EUR 150 pro Person.
18.2 Linienflüge zum Frühbuchertarif 28
(Angaben für Pers. über 2 Jahre).
bis 29. Tag vor Reisebeginn EUR 75 pro Person;
ab 28. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
oder nach erfolgter Ticketausstellung 100% des Reisepreises.
18.3 Charterflüge
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%;
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.4 Hotels, Fähren, Rundreisen, Aktiv- und
Sonderprogramme, Ausflüge, Transfers und
Sonderleistungen
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.5 Apartments, Hütten
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%;
44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.6 Mietwagen
bis 1 Tag vor Reisebeginn (Mietbeginn) EUR 26 pro
Mietwagen-Gutschein. Keine Erstattung bei späterer
Übernahme bzw. vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges.
Hinweis
Die vollständigen Reisebedingungen, die wir Ihnen
gerne auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen,
entnehmen Sie bitte unseren Katalogen ’DERTOUR
USA Kanada’ Winter 2005/2006 oder ’DERTOUR
Städtereisen’ Winter 2005/2006.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
Russland & Nachbarländer - Winter 2005/2006
Reisebedingungen (Auszug)
Die Reisebedingungen ergänzen die ßß 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung
des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß ß 38 GWB erstellt worden und
werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die
Fälligkeit von Zahlungen folgendes: Zahlungen auf
den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheins im Sinne von ß 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als
24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und
übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsschein
verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte
20% des Reisepreises an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Den Restreisepreis bezahlen Sie bitte bis 28 Tage vor
Reiseantritt. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach
Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können
sich für einzelne Leistungen (z. B. für einige Flugsondertarife)
frühere Fälligkeiten ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende
Gebühren sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig
ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, können
wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziffer 18 aufgeführten
Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der
Vermieter vor Ort für die von Ihnen zu zahlenden
Nebenkosten und eventuell entstehenden Schäden eine
angemessene Kaution verlangen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
(z.B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des
Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir
Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten,
so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
uns gegenüber erhöht, können wir den
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang
erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns
verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als
4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände
vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und
bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen
ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der
Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie
aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten
Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber
geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und
möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte
Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen
uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem
Rücktritt Ihrerseits.Wir müssen Ihnen daher die Kosten
in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei
anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen
wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26.
7. Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistungen erlangen, einschließlich der uns von
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der
Reiseausschreibung für die entsprechende Reise
auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung
der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering
ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die
dazu führenden Gründe zu vertreten.Wird die Reise
aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich
wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal
in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem
evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so
können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es
- unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht -
Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles
Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden
Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter
im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen
örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte
direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer
(0 69) 95 88-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen
ersichtlichen Durchwahl:
Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst)
9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlichen schicken Sie ein Telegramm
an unsere Kurzanschrift ’derreise’, Frankfurt am Main.
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag
genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten
und die obengenannte Durchwahl an.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von
Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass
wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie
durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation
bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt
worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet
der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten
jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen
den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer
sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung.
Diese Abkommen beschränken in der Regel die
Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von
Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger
sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns
gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist
können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die
Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen
Regelung des ß 651 g Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die
Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14. Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des
Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass
Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurses des Reiseveranstalters der
gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für
die Rückreise erstattet werden (ß 651 k BGB). Dementsprechend
haben wir dieses Insolvenzrisiko beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS)
abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch
gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens
mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten
Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt
von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
DERTOUR-Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung.
Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden
Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die
Uhr. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis
fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird
erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende
Angaben beim einzelnen Angebot! Alle Angaben pro
Person, sofern unten nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie mehrere
Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt
(z. B. Flug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür
einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Flugpauschalreisen, Hotels und
Bausteine sowie Bausteinflüge
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtantritt der
Reise 80% des Reisepreises.
Wenn die Visumbesorgung über DERTOUR erfolgt,
werden die entstandenen Visumkosten mit 100% in
Rechnung gestellt
Hinweis Visagebühren
Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise werden die
Visakosten nicht erstattet. Sollte eine Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl rechtzeitig
(4 Wochen vor Reiseantritt) von uns abgesagt werden,
erstatten wir keine Visakosten. Beachten Sie bitte diesbezüglich
unsere Visainformation, die Ihnen Ihr Reisebüro
nach Buchung aushändigt.
Hinweis
Die vollständigen Reisebedingungen, die wir Ihnen gerne
auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen, entnehmen
Sie bitte unseren Katalogen ’DERTOUR USA
Kanada’ Winter 2005/2006 oder ’DERTOUR Städtereisen’
Winter 2005/2006.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/95 88-00
Fax 0 69/95 88-10 10
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
geschäftsf. Gesellschafterin:
DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRB 44820
Geschäftsführer:
Norbert Fiebig (Sprecher)
Michael Frese
(Stand: 06/2005)
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