Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Classic Tours GmbH.
Reisebedingungen – Classic Tours GmbH
An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Geschäfts- und
Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen
der §§ 651 a ff BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen
und uns geschlossenen Reisevertrages sind. Nehmen Sie sich Zeit
und lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen in Ruhe durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der Classic Tours
GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Anmeldung kann schriftlich, auf elektronischem Weg, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch die Classic Tours GmbH zustande. Die Annahme
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird die Classic Tours GmbH dem Kunden eine
Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Classic Tours GmbH
vor, an das die Classic Tours GmbH für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist
die Annahme erklärt oder die Reise widerspruchslos antritt.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. § 651 k Abs. 3
BGB gefordert oder angenommen werden. Die Classic Tours GmbH
ist bei der R+V Allgemeine Versicherung AG (Wiesbaden) insolvenzversichert.
2.2. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des
Reisepreises fällig.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens bei
Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der
Restzahlung in Verzug, ist die Classic Tours GmbH nach fruchtloser
Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten
und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten
(siehe Ziffer 5.) zu verlangen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen der Classic Tours GmbH und aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von der Classic Tours
GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter
dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der
Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften
unter dem Vorbehalt einer Änderung.
4.2. Die Classic Tours GmbH ist verpflichtet, den Kunden über
wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5. Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
der Classic Tours GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück (Storno) oder tritt er die
Reise nicht an, so kann die Classic Tours GmbH für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für getätigte Aufwendungen Ersatz
verlangen. Die Classic Tours GmbH kann diesen Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung bei
Flugpauschalreisen pauschalieren.
Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25%
- vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 35%
- vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 45%
- vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 80%
des Reisepreises.
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der
Rücktrittserklärung. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, der
Classic Tours GmbH nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. In
diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall
gem. § 651 i II BGB.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 25 EUR pro
Reisekunde.
Der Nachweis, dass niedrigere oder gar keine Bearbeitungskosten
u.a. entstanden sind, bleibt dem ursprünglichen Reisekunden und
dem Ersatzteilnehmer unbenommen. Die Classic Tours GmbH kann
dem Eintritt des Dritten wider-sprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im
Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich Reisende und
der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
Bearbeitungsgebühr.
5.4. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis
enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung z.B.
bei der Hanse Merkur Reiseversicherung (Hamburg) wird empfohlen.
Es wird zudem eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder
Krankheit empfohlen (wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse
oder einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauen).
6. Rücktritt und Kündigung durch die Classic Tours GmbH
6.1. Die Classic Tours GmbH kann wegen Nichterreichens einer
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag
zurücktreten, wenn
a.) in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert
wird sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung
zugegangen sein muss, angegeben ist und
b.) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben
hingewiesen wird.
Ein Rücktritt ist spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten
Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Tritt die Classic Tours GmbH von der Reise zurück, erhält der Kunde
auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
6.2. Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund
höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.
7. Gewährleistung
7.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann
der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich
gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder der Classic Tours GmbH
angezeigt werden. Die Classic Tours GmbH kann u.a. in der Weise
Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht
wird.
7.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen, wenn es sich nicht nur um einen
unbedeutenden Mangel handelt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn
es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Reisemangel anzuzeigen.
7.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so
kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung
des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig,
wenn die Classic Tours GmbH keine zumutbare Abhilfe leistet,
nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat.
Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von
der Classic Tours GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden
gerechtfertigt ist.
8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung der Classic Tours GmbH für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit die Classic Tours GmbH für
den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Auf die gesetzlichen
Bestimmungen des § 651 h I BGB wird verwiesen.
8.2. Die deliktische Haftung der Classic Tours GmbH für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Mögliche
darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3. Von der örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von
anderen Personen in eigener Organisation am Urlaubsort
angebotene und vor Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungsleistungen,
sportliche Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum
Reisevertragsinhalt zwischen dem Reisekunden und der Classic Tours
GmbH; für solche Leistungen übernimmt die Classic Tours GmbH
keine Haftung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die die Classic Tours
GmbH in den Reiseausschreibungen lediglich als sehenswert
vorschlägt.
8.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Classic Tours GmbH ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 h II BGB wird
verwiesen.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der
Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber der Classic
Tours GmbH zur Kenntnis zu geben. Unterläßt es der Reisende
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar
ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des aufgegebenen
Gepäcks während der Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort
und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen
Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die
Schadensanzeige ist bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
10. Anmeldung von Ansprüchen, Verjährung und
Abtretungsverbot
10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise (§§ 651c bis 651 f BGB) hat der Reisende innerhalb eines
Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber
der Classic Tours GmbH unter der unter Ziffer 15 genannten Anschrift
geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Anspruchsanmeldung
schriftlich vorzunehmen. Eine Anspruchsanmeldung oder die
Einreichung der Anmeldung beim Reisevermittler (Reisebüro)
genügt für die Einhaltung der Frist nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann
der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Für die
Anmeldung von Reisegepäckschäden und Zustellungsverzögerungen bei Reisegepäck im Zusammenhang mit Flügen gem.
Ziffer 9 gelten besondere Fristen. Gepäckschäden sind binnen 7
Tagen, Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen nach Aushändigung
zu melden.
10.2. Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und
der Classic Tours GmbH Verhandlungen über die geltend
gemachten Ansprüche oder die den Ansprüchen begründeten
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die
Classic Tours GmbH die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
drei Jahren.
10.3. -Abtretungsverbot- Die Abtretung von Ansprüchen des
Reisekunden gegen die Classic Tours GmbH an Dritte, auch
Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.
11. Informationspflichten über Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft verpflichtet die
Classic Tours GmbH, den Kunden über die Identität der
ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei
der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Classic Tours GmbH
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug/die Flüge
durchführen wird/werden. Sobald die Classic Tours GmbH Kenntnis
hat, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, muss der Kunde
informiert werden. Wechselt die genannte Fluggesellschaft, muss die
Classic Tours GmbH den Kunden über den Wechsel informieren. Die
Classic Tours GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde unverzüglich über den
Wechsel informiert wird. Eine Liste über unsichere Fluggesellschaften
mit Flugverbot in der EU ist z.B. auf folgender Internetseite zu finden:
www.lba.de
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Die Classic Tours GmbH steht dafür ein, Reisekunden mit
deutscher Staatsbürgerschaft über Bestimmungen von Pass- und
Visavorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige
Konsulat Auskunft. Auf besondere Gesundheitsvorschriften des
Reiselandes weist die Classic Tours GmbH in der Reiseausschreibung
hin. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen
rechtzeitig informieren. Es wird auf die Möglichkeit der
Informationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern, bei Ärzten
(Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
12.2. Die Classic Tours GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die Classic Tours
GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die
Classic Tours GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
12.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Classic Tours
GmbH bedingt sind.
13. Gerichtsstand
13.1. Der Gerichtsstand der Classic Tours GmbH ist der Firmensitz in
Hamburg.
13.2. Für Klagen der Classic Tours GmbH gegen den Reisenden ist
der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Classic Tours GmbH
maßgebend.
14. Sonstige Bestimmungen
14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Reisebedingungen zur Folge.
14.2. Stand dieser Reisebedingungen ist August 2006.
15. Reiseveranstalter
Anschrift und Sitz der Classic Tours GmbH:
Stresemannstr. 52, 22769 Hamburg
Tel.: 040/557756-0
Telefax: 040/36809746
Registergericht Hamburg, HRB 81033;
Geschäftsführer: Mahmoud Hassan / Rafat Kicherer
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